das ist das Verkehrszeichen 283. In der Anlage zur Straßenverkehrsordnung ist die einzig gültige Version abgebildet. Rotes Kreuz auf blauem Grund. Das VZ, daß Du auf dem Foto hast (rotes Kreuz auf grünem Grund) ist nicht gültig und daher nichtig.
Hier findest Du die StVO zum Nachlesen. Die Anlagen findest Du ganz unten. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Huhu, die Farben werden in der StVO nicht extra beschrieben. Sobald sich Farben, Symbole oder Aufschriften ändern kommt eine Änderung der StVO mit der nun korrekten Abbildung des Schildes heraus. Die alte Version ist dann ungültig. Allerdings kommen die Gemeinden nicht immer mit den Änderungen mit, so daß man noch häufig alte Schilder sieht. Immer wieder gerne genommen, die Dampflock am Bahnübergang. *lach*
6 Kommentare:
.... da hat sich wohl Jemand einen Spass gemacht oder will keine Parker haben. ;O)))
GLG
Bärbel
Huhu Lehmi,
das ist das Verkehrszeichen 283. In der Anlage zur Straßenverkehrsordnung ist die einzig gültige Version abgebildet.
Rotes Kreuz auf blauem Grund. Das VZ, daß Du auf dem Foto hast (rotes Kreuz auf grünem Grund) ist nicht gültig und daher nichtig.
Hier findest Du die StVO zum Nachlesen. Die Anlagen findest Du ganz unten.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
LG von Juliane
Ein offizielles Schild wird es vermutlich nicht sein ;-)
In der StVO hatte ich auch schon mal nachgesehen, aber dort nix über die Farben gefunden.
Huhu, die Farben werden in der StVO nicht extra beschrieben. Sobald sich Farben, Symbole oder Aufschriften ändern kommt eine Änderung der StVO mit der nun korrekten Abbildung des Schildes heraus. Die alte Version ist dann ungültig. Allerdings kommen die Gemeinden nicht immer mit den Änderungen mit, so daß man noch häufig alte Schilder sieht. Immer wieder gerne genommen, die Dampflock am Bahnübergang. *lach*
LG von Juliane
Mein Nachbar ist rot-grün-blind.....
mistsker
(äh, nee, jetzt, das isser nich)
@ Juliane: danke dir für die ausführlichen Infos! :-)
@Siggi: der sieht dann ja das ganze Schild nicht :-O
Kommentar veröffentlichen